Eine enge Kooperation führen wir im Rahmen der Schulsozialarbeit mit Mitarbeitern der Evangelischen Jugendhilfe. Diese Zusammenarbeit findet auf drei Ebenen statt:
Beratung in der Grundschule
Seit einigen Jahren gibt es an allen Grundschulen und einigen Familienzentren in Ibbenbüren die Möglichkeit, sich bei Fragen rund um die Erziehung der eigenen Kinder beraten zu lassen. Dieses Angebot wurde geschaffen, um Eltern einen unkomplizierten Weg zu einer Beratung anzubieten. Es handelt sich um ein spezielles Hilfs- und Beratungsangebot, das Sie in offenen Sprechstunden nutzen können. Melden Sie sich gerne, um Fragen und Sorgen rund um Ihr Kind zu besprechen und einige Tipps oder auch mögliche Hilfsangebote zu bekommen.
Soziale Gruppenarbeit
An der Michaelschule werden im Rahmen der Schulsozialarbeit zwei soziale Gruppen am Nachmittag für jeweils 8 Kinder angeboten. Durchgeführt wird die Gruppenarbeit von Sozialpädagogen oder Sozialarbeitern der Evangelischen Jugendhilfe. Einmal wöchentlich trifft sich jede Gruppe für 1,5 Stunden, um ein gutes soziales Miteinander zu trainieren und das Selbstbewusstsein der Kinder zu stärken.
Die Zusammenstellung der Gruppen erfolgt in Kooperation mit dem Fachdienst Jugend und Familie, den Lehrerinnen, den Erzieherinnen der OGGS und natürlich den Eltern. Die langjährigen Erfahrungen bestätigen die guten Erfolge dieses Angebotes.
BuT: Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Somit hat die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes insbesondere die Aufgabe, leistungsberechtigten Familien Möglichkeiten der Förderung zu erläutern und bei den Beantragungen von Fördergeldern für Lernförderung, Klassenfahrten, Schulmaterialien etc. zu unterstützen.
Wer erhält Leistungen?
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren (Teilhabe: unter 18 Jahren) können Leistungen aus dem Bildungs– und Teilhabepaket erhalten, wenn sie einen Anspruch haben auf:
- SGB II Leistungen (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld)
- SGB XII Leistungen (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Leistungen gibt es?
- Übernahme bei der Finanzierung einer Lernförderung
- Zuschuss von Schulmitteln bis zu 100 Euro im Jahr
- Zuschuss zu den Kosten für die Mittagsverpflegung
- Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge
- Gutscheine für z.B. Vereinsbeiträge, Spielkursen, Musik- oder Kunstunterricht, Teilnahme an Freizeiten bis zu 120 € im Jahr/ pro Kind
Gerne steht Ihnen Constanze Hüppe zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Ihre offene Sprechstunde findet jeden Dienstag von 11:35 bis 12:30 Uhr in der Schule statt. Zudem können telefonisch individuelle Termine vereinbart werden.
Sie erreichen Frau Hüppe telefonisch unter der Nummer 0151-12659080.