Hitzefrei
Bei mindestens 27 Grad in den Klassen kann schulfrei nach der 4. Stunde gegeben werden. Dazu erhalten Sie vorher eine allgemeine schriftliche Information. Die Kinder können selbstverständlich nach einem entsprechenden Hinweis von Ihnen in der Schule betreut werden.
Die OGGS und Verlässliche Schulzeit („Schule von acht bis eins“) finden statt.
Unwetter
Bei Schnee- und Eisglätte oder bei anderen extremen Witterungslagen dürfen Sie Ihr Kind in eigener Verantwortung zu Hause lassen. Bitte geben Sie in dem Fall telefonisch in der Schule Bescheid.
Entgegen einiger Informationen aus den Medien, darf die Schule bei Unwetter nicht eigenmächtig über einen Unterrichtsausfall entscheiden.