Krankheit/Beurlaubungen

Krankheit

Ist Ihr Kind durch Krankheit verhindert, benachrichtigen Sie bitte am selben Tag die Schule. Eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes muss anschließend bei der Klassenlehrerin abgegeben werden.

Wenn Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkrankt ist, benötigen wir ein ärztliches Attest. Ein Attest muss ebenfalls vorgelegt werden, wenn Ihr Kind länger als eine Woche nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann.

 

Läuse / meldepflichtige Krankheiten

Bitte benachrichtigen Sie sofort die Schule, falls Ihr Kind Läuse hat. Das Kind darf nach richtiger Anwendung der entsprechenden Mittel und nach erneuter Kontrolle wieder in die Schule kommen. Die wiederholte Behandlung nach 8 bis 9 Tagen ist dennoch unbedingt erforderlich! Sollten erneut Läuse bei Ihrem Kind auftreten, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden aus dem hervorgeht, dass Ihr Kind frei von Läusen und Nissen ist. Die anderen Kinder der Klasse erhalten einen Elternbrief, damit zu Hause kontrolliert werden kann.

Übertragbare, meldepflichtige Krankheiten (z.B. Scharlach, Masern, Röteln, Windpocken, etc.) müssen der Schule sofort mitgeteilt werden. Wenden Sie sich bitte an unsere Sekretärin Frau Kässens.

 

Beurlaubungen

Ihr Kind kann für eine Familienfeier, Beerdigung oder aus anderen wichtigen Anlässen bis zu 2 Tage im Schuljahr von der Klassenlehrerin beurlaubt werden, wenn Sie dieses schriftlich bei der Schulleiterin Frau Pohl beantragen. Beurlaubungen einzelner Stunden aufgrund eines Arztbesuches o.Ä. kann die Klassenlehrerin vornehmen.

Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann keine Beurlaubung ausgesprochen werden.