Leistungsbewertung

Ein wichtiger Grundsatz unserer schulischen Arbeit ist, Stärken der einzelnen Schüler zu stärken und Schwächen auszugleichen. Neben den hier dargelegten  Aussagen zur Leistungsbewertung sind weitere Ausführungen zur individuellen Wahrnehmung und Förderung der Kinder im Schulprogramm in unseren Förderkonzepten zu finden.

 

Noten und Zeugnisse

In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bis zum Übergang ins 3. Schuljahr ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten.

 

Schuleingangsphase – Klasse 1 und 2

In der 1. Klasse erhalten die Kinder Rückmeldungen über erbrachte Leistungen über mündliche Rückmeldungen, Stempel oder Symbole und über kurze schriftliche Bemerkungen. Für bestimmte Leistungen erhalten die Kinder Urkunden oder ähnliche motivierende Rückmeldungen. Am Ende des Halbjahres erhält jedes Kind eine besondere Würdigung der Arbeit im 1. Schulhalbjahr, beispielsweise in Form eines Briefes.

Die Zeugnisse am Ende der Klasse 1 und 2 werden in Berichtsform verfasst und geben Aufschluss über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Die Formulierungen sind so gewählt, dass die Fähigkeiten und Fertigkeiten des jeweiligen Kindes angemessen gewürdigt werden, aber auch durch förderliche und beratende Hinweise Wege zum sinnvollen Weiterlernen aufzeigen. Wichtig ist diesbezüglich der Austausch mit den Erziehungsberechtigten an Elternsprechtagen und gegebenenfalls in Sprechstunden. Somit werden auch die Zeugnisse im Rahmen eines Elternsprechtages an zwei Nachmittagen ausgegeben. Zusätzlich erhalten die Kinder in der Schule eine Rückmeldung und Würdigung durch die Klassenlehrerin.

 

Klasse 3

In der 3. Klasse schreiben die Kinder benotete Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Vereinbarungen dazu und zur Leistungsbewertung in den anderen Fächern können Sie gern in der Schule einsehen.

Dabei ist es wichtig, mit den Kindern neben den Kriterien für die Leistungsbewertung auch den Umgang mit Noten zu erarbeiten. Es soll deutlich werden, dass Noten eine Teilleistung wiedergeben und  keine persönliche Wertung sind. Zudem ist mit den Kindern der individuelle Lernfortschritt bzw. Förderbedarf zu besprechen und nicht der Vergleich mit anderen Kindern.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist der zielgerichtete Umgang mit Fehlern oder  Lernschwierigkeiten. Sie werden nicht sanktioniert, sondern als Grundlage zur weiteren Förderung und zum weiteren Lernen gesehen. Sie werden qualitativ ausgewertet und nicht nur quantitativ gezählt. Auf der Grundlage einer Fehleranalyse kann dann eine angemessene Förderung angeschlossen werden.

In der Klasse 3 gibt es erstmals auch ein Halbjahreszeugnis. Für alle Fächer gibt es Noten und am Ende des Schuljahres einen Bericht über das Arbeits- und Sozialverhalten. Weiterhin sind kurze Ausführungen zu den Kernfächern, Bemerkungen zu besonderen Leistungen oder zur Teilnahme an Fördermaßnahmen aufgeführt.

Im Rahmen des gemeinsamen Lernens werden Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung zieldifferent unterrichtet und erhalten somit keine Noten. Sie bekommen weiterhin eine detaillierte Rückmeldung in Berichtsform zu ihrem individuellen Leistungsfortschritt.

Die Drittklässler nehmen pflichtweise an der landesweiten Lernstandserhebung „VERA“ in den Fächern Deutsch und Mathematik teil. Die Ergebnisse der jeweiligen Klasse werden verglichen mit den Werten der Schule und des Landes NRW allgemein, auch auf der Ebene eines „fairen Vergleichs“ mit Schulen, die einem ähnlichen Standorttyp angehören. Zudem erhält jeder Schüler eine Rückmeldung über den erreichten Kompetenzstand in den verschiedenen geprüften Bereichen. Die Ergebnisse werden nicht benotet, können in Zweifelsfällen aber zur Leistungsbewertung herangezogen werden.

 

Klasse 4

In der 4. Klasse orientieren sich die Arbeitsweisen und Grundlagen zur Leistungsbewertung an denen der Klasse 3 und werden stetig weiterentwickelt.

Zum Ende des ersten Halbjahres erhalten die Kinder ein reines Notenzeugnis mit einer Anlage, die die begründete Empfehlung zur Wahl der weiterführenden Schule enthält. Die Empfehlung berücksichtigt die Lernentwicklung und das Arbeitsverhalten des Kindes in den zurückliegenden Jahren sowie den aktuellen Leistungsstand. Sie erwächst außerdem aus den Ergebnissen der Beratungsgespräche, die im 1. Schulhalbjahr geführt wurden. Letztere basieren unter anderem auf Beobachtungsbögen zur Leistungseinschätzung, die die Lehrer und Eltern jeweils getrennt ausfüllen und in einem Gespräch gemeinsam erörtern. Auch die Schüler erhalten einen Bogen zur Selbsteinschätzung.

Anzustreben ist eine übereinstimmende Entscheidung für den Besuch der Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder des Gymnasiums. Die Lehrerinnen können auch eine eingeschränkte Eignung für den Besuch der Realschule bzw. des Gymnasiums aussprechen. Dennoch ist die Empfehlung nicht bindend, so dass den Eltern die Wahl der weiterführenden Schulform frei steht. Auf Grund einer besonderen Organisationsstruktur ist die Gesamtschule eine Schulform, die für alle Kinder geeignet ist. Ab dem Schuljahr 2012/13 gibt es auch in Ibbenbüren eine Gesamtschule, die jahrgangsweise aufbauend eingerichtet wird.

 

Notenstufen

Das Schulgesetz NRW regelt die zu vergebenden Noten und deren Bedeutung bei der Bewertung von Leistungen:

sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht
gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
befriedigend (3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
ausreichend (4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend (6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

Gemeinsam über Leistungen austauschen

Leistungen machen wenig Sinn, wenn sie einfach nur festgestellt werden und bewertet werden. Daher sprechen die Lehrerinnen und Lehrer mit den Kindern und den Eltern über die Lernfortschritte und erbrachten Leistungen des Kindes und geben Tipps für den weiteren Lernweg. Auch Selbsteinschätzungen und Rückmeldungen der Kinder werden zu unterschiedlichen Anlässen in schriftlicher Form vorgenommen und besprochen.

Im Rahmen von Elternsprechtagen und zusätzlichen Sprechzeiten bieten wir Beratungsgespräche an, in denen der Leistungsstand, die Lernentwicklung und das Arbeits- und Sozialverhalten des jeweiligen Kindes erläutert wird. Auch Kindersprechtage werden beispielsweise in Anlehnung an die Zeugnisausgabe durchgeführt. Hilfsmöglichkeiten und -angebote bei Lernschwierigkeiten und auch herausfordernde Anregungen und Angebote für lernstarke Kinder werden gemeinsam besprochen.