Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft trifft sich ein bis zwei Mal im Schuljahr. Sie setzt sich aus den in allen Klassen gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern sowie der Schulleitung zusammen. Aus ihrer Mitte werden sechs Elternvertreter für die Schulkonferenz sowie zwei Vorsitzende gewählt.

Es werden die Schule betreffende Themen diskutiert, Neuerungen besprochen und Beschlüsse gefasst. Die Ergebnisse dieser Sitzungen werden jeweils über die Klassenpflegschaftsmitglieder an die Elternschaft weitergegeben. In der jeweils folgenden Lehrerkonferenz wird das Kollegium und die OGGS informiert.

Die Einladung zu den Schulpflegschaften erfolgt in schriftlicher Form.