Wissenswertes für Eltern
Liebe Eltern,
Damit sich alle Kinder, Eltern und Lehrerinnen in der Schule wohlfühlen und erfolgreich miteinander lernen können, haben wir diese wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Sie finden im Untermenü die Punkte
- Parkplatz/Verkehrssicherheit
- Krankheit/Beurlaubungen
- Hitzefrei/Unwetter
- Fundsachen
- Schulobst
- Klassenpflegschaftssitzungen
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Klassenlehrerinnen oder Frau Kässens im Sekretariat.

Beurlaubung
Ihr Kind kann für eine Familienfeier, Beerdigung oder aus anderen wichtigen Anlässen bis zu 2 Tage im Schuljahr von der Klassenlehrerin beurlaubt werden, wenn Sie dieses schriftlich bei der Schulleiterin Frau Pohl beantragen. Beurlaubungen einzelner Stunden aufgrund eines Arztbesuches o.Ä. kann die Klassenlehrerin vornehmen.
Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann keine Beurlaubung ausgesprochen werden.
.
Krankheit
Ist Ihr Kind durch Krankheit verhindert, benachrichtigen Sie bitte am selben Tag die Schule. Eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes muss anschließend bei der Klassenlehrerin abgegeben werden.
Wenn Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkrankt ist, benötigen wir ein ärztliches Attest. Ein Attest muss ebenfalls vorgelegt werden, wenn Ihr Kind länger als eine Woche nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann.
Bitte benachrichtigen Sie sofort die Schule, falls Ihr Kind Läuse hat. Das Kind darf nach richtiger Anwendung der entsprechenden Mittel und nach erneuter Kontrolle wieder in die Schule kommen. Die wiederholte Behandlung nach 8 bis 9 Tagen ist dennoch unbedingt erforderlich! Sollten erneut Läuse bei Ihrem Kind auftreten, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden aus dem hervorgeht, dass Ihr Kind frei von Läusen und Nissen ist. Die anderen Kinder der Klasse erhalten einen Elternbrief, damit zu Hause kontrolliert werden kann.
Übertragbare, meldepflichtige Krankheiten (z.B. Scharlach, Masern, Röteln, Windpocken, etc.) müssen der Schule sofort mitgeteilt werden. Wenden Sie sich bitte an unsere Sekretärin Frau Kässens.
Meldepflichtige Krankheiten / Läuse

Übergang weiterführende Schulen
Liebe Eltern der aktuellen Viertklässler,
hier finden Sie Informationen zum Übergang Ihres Kindes auf eine weiterführende Schule. Zusätzlich gibt es eine Broschüre des Schulministeriums des Landes NRW zur Sekundarstufe I. Diese bekommen Ihre Kinder per Elternpost mit.
Unter diesem Link finden Sie zusätzliche Informationen des Schulministeriums zum Thema Schulwechsel:
Bei Fragen, wenden Sie sich gern an die Klassenlehrerin Ihres Kindes oder an Frau Pohl.
Falls Ihr Kind etwas verloren haben sollte und es im Klassenraum oder Flur nicht findet, schauen Sie bitte bei den Fundsachen nach.
Diese finden Sie entweder im Hauptgebäude auf der Treppe Richtung Keller oder beim Hausmeister.


Schulobst
Unsere Schule nimmt am Schulobstprogramm des Landes NRW teil.
Kostenlos bekommen die Kinder von dienstags bis freitags eine Portion Obst oder Gemüse zur Förderung und Bewusstmachung einer gesunden Ernährung.


Klassenpflegschaftssitzungen
Die Elternabende heißen in NRW Klassenpflegschaftssitzungen. Zu Beginn der jeweiligen Schulhalbjahre werden Sie zu den Sitzungen eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen schwerpunktmäßig die Wahlen der Vorsitzenden, Informationen zu den Unterrichtsinhalten, Absprachen zu Projekten oder Festen sowie ein Austausch über die Anliegen der Eltern.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und der Förderung und Unterstützung der Kinder sollten Sie an diesen Veranstaltungen teilnehmen.
Näheres hierzu können Sie auch im Schulgesetz § 42 Abs. 4 nachlesen.
Parkplatz und Verkehrssicherheit
Parkplatz
Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, nutzen Sie bitte öffentlich zugängliche Parkplätze in der Umgebung (z.B. bei Lidl, an der Michaelkirche oder am Restaurant Königstum). So entlasten Sie die Verkehrssituation direkt an der Schule. Informieren Sie sich gern auch über unser Projekt „Ohne Auto geht’s auch!“.
Wenn Sie direkt zur Schule fahren müssen, fahren Sie bitte auf den Parkplatz an der Sporthalle. Vorne sind die Lehrerparkplätze, im mittleren und hinteren Bereich können Sie Ihr Kind aussteigen lassen.
Bitte halten Sie nicht an der Oeynhausenstraße! Dort besteht absolutes Halteverbot, weil es dort bei hohem Verkehrsaufkommen und beim Eintreffen der Schulbusse oft zu unübersichtlichen Situationen kommt. Das kann für die Kinder zu gefährlichen Situationen führen.
Verkehrssicherheit
Die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Buskind ist uns ein wichtiges Anliegen. In jedem Schuljahr wird dazu theoretisch und praktisch gearbeitet, auch in Kooperation mit einem Verkehrssicherheitsberater und der RVM.
In der Schuleingangsphase besucht unser Verkehrssicherheitsberater alle Klassen und führ ein Sicherheitstraining im Straßenverkehr durch. Außerdem bekommen die Kinder vom Förderverein gesponserte Sicherheitswesten.
Im dritten und vierten Schuljahr liegt der Schwerpunkt auf der Radfahrausbildung und dem sicheren Verhalten im Straßenverkehr.
Zusätzlich nehmen wir am RVM-Schulbustraining und an der Aktion Kreis Steinfurt sieht gelb teil.
Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den sicheren Schulweg und unterstützen Sie Ihr Kind dabei, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen.


Es gibt viele verschiedene Gründe wie z.B. Ängste, Sicherheit, Bequemlichkeit und praktische Überlegungen, die dazu führen, dass Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden.
Joseph Weiß (Verkehrswacht NRW) sagt: „Die meisten Eltern bringen Ihre Kinder aus Sicherheitsgründen – gleichzeitig geht ein Großteil der Gefahren und Verkehrsprobleme rund um Schulen von Eltern aus.“
Gefährliche, unübersichtliche Situationen durch hohes Verkehrsaufkommen gibt es auch an unserer Schule. Kinder, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule kommen, werden häufig behindert und gefährdet von dort haltenden / fahrenden Autos.
Es gibt viele alternative Möglichkeiten zum „Elterntaxi“. Die Kinder können zu Fuß, mit dem Schulbus oder dem Rad kommen.
Im letzten Schuljahr gab es zwei Gruppen von Kindern, die mit einer erwachsenen Begleitperson zusammen zur Schule liefen und so einen sogenannten Walking Bus bildeten. Weitere Kinder konnten jederzeit zu diesem „Bus“ dazusteigen und mitlaufen.
Warum?
- Die Kinder können vor Schulbeginn schon mit ihren Freunden die ersten Neuigkeiten austauschen.
- Der Teamgeist der Kinder wird geweckt und gefördert.
- Sie bewegen sich, bringen den Kreislauf in Gang und sind in der Schule konzentrationsfähiger.
- Der Schulweg und seine besonderen Gefahren werden täglich geübt.
- Das Richtige Verhalten im Straßenverkehr wird geübt.
- Durch eine erwachsene Begleitperson und die Gruppe wird der Schulweg sicherer.
- Der Verkehr wird entlastet, weil weniger Autos fahren müssen.
Wir suchen weitere Eltern, die diese Initiative unterstützen können und wollen.
Vielleicht gibt es auch in Ihrer Wohnlage die Möglichkeit einer Gründung der nächsten Walking Bus-Linie? Oder eventuell können Sie eine Linie im nächsten Halbjahr übernehmen, damit das Modell nicht schon bald wieder eingestellt werden muss?
Melden Sie sich gerne unter michaelschule@ibbenbueren.de.
Falls es unbedingt nötig ist, das Kind mit dem Auto zu bringen, können die empfohlenen Hol- und Bring-Zonen genutzt werden. Von dort aus können die Schüler allein oder mit Freunden zur Schule laufen.
Diese Parkmöglichkeiten sind zum Beispiel:
- Öffentlich zugängliche Parkplätze in der Nähe (z.B. am Lidl)
- Parkplatz der Michaelkirche
- Parkplatz am Restaurant „Königstum“
"Ohne Auto geht's auch"




Hitzefrei
Unwetter
Bei mindestens 27 Grad in den Klassen kann schulfrei nach der 4. Stunde gegeben werden. Dazu erhalten Sie vorher eine allgemeine schriftliche Information. Die Kinder können selbstverständlich nach einem entsprechenden Hinweis von Ihnen in der Schule betreut werden.
Die OGGS und Verlässliche Schulzeit („Schule von acht bis eins“) finden statt.
Bei Schnee- und Eisglätte oder bei anderen extremen Witterungslagen dürfen Sie Ihr Kind in eigener Verantwortung zu Hause lassen. Bitte geben Sie in dem Fall telefonisch in der Schule Bescheid.
Entgegen einiger Informationen aus den Medien, darf die Schule bei Unwetter nicht eigenmächtig über einen Unterrichtsausfall entscheiden.